CONSCIENTA Wirtschaftsprüfung


Wirtschaftsprüfung ist mehr als die klassische Jahresabschlussprüfung. Objektive Urteile der CONSCIENTA Wirtschaftsprüfer erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger, unabhängig von Prüfung, Bilanzierung oder Zertifizierung.

Unternehmen und Konzerne einer gewissen Größe sowie Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige unterliegen der gesetzlichen Pflicht, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse von den CONSCIENTA Wirtschaftsprüfern auf freiwilliger Basis zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage zum Beispiel bei Kreditinstituten prüfen lassen.

Verlassen Sie sich auf:
  • Pflichtprüfungen:
    Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und Teilkonzernabschlüsse von Gesellschaften nach Handelsgesetzbuch und anderen
  • Sonstige Pflichtprüfungen:
    Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Prüfungen:
    Jahresabschlüsse von Einzelfirmen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereinen, Stiftungen
  • Gutachten:
    – Unternehmensbewertungen
    – Gutachten zu allen wirtschaftlichen, steuerlichen und handelsrechtlichen Fragen
  • Schiedsangelegenheiten
  • Sonderprüfungen:
    Sonderprüfungen von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen aus Anlass von Gründungen, Gesellschafterwechsel, Umwandlungen, Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Auseinandersetzungen, Liquidationen, Vergleichen und Insolvenzverfahren.
  • Abwicklungen
  • Mitwirkung bei Liquidationen
  • Treuhänderische Übernahme von Geschäftsanteilen