Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert.

Das elektronische Mitteilungsverfahren wird ab dem 1.1.2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Die Mitteilung kann wie folgt vorgenommen werden:
  • per Direkteingabe im ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO“ auf www.elster.de,
  • per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in MEIN ELSTER oder
  • per Datenübertragung aus einer Software via der ERiC-Schnittstelle.

Die Mitteilung von vor dem 1.7.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. des § 1 Abs. 1 S. 1 der Kassensicherungsverordnung ist bis zum 31.7.2025 zu erstatten.

Ab dem 1.7.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1.7.2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme vorher die Anschaffung mitzuteilen ist.

Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1.7.2025 außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

Das Bundesfinanzministerium geht in seinem Schreiben auch auf das Mitteilungsverfahren für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ein, das ebenfalls ab dem 1.1.2025 zur Verfügung steht.

Hier wird u. a. ausgeführt, dass von einer Mitteilung für solche EU-Taxameter und Wegstreckenzähler abzusehen ist, die ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Dies gilt bis zur Implementierung der Sicherheitseinrichtung, längstens aber für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, d. h., bis zum 31.12.2025.

Quelle | BMF-Schreiben vom 28.6.2024, Az. IV D 2 – S 0316-a/19/10011 :009, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 242593; BMF, FAQ unter www.iww.de/s11221