Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden mit Wirkung zum 1.1.2025 um 0,20 % angehoben.

Unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bedeutet das für Mitglieder
  • ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,8 %; AN: 2,4 %),
  • mit einem Kind: 3,60 % (lebenslang: AG: 1,8 %; AN: 1,8 %),
  • mit zwei Kindern: 3,35 % (AG: 1,8 %; AN: 1,55 %),
  • mit drei Kindern: 3,10 % (AG: 1,8 %; AN: 1,3 %),
  • mit vier Kindern: 2,85 % (AG: 1,8 %; AN: 1,05 %),
  • ab fünf Kindern: 2,6 % (AG: 1,8 %; AN: 0,8 %).

Beachten Sie | Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Quelle | Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, BGBl I 2024, Nr. 446