Aktuelle Informationen


Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.2015

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst.

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Umgang eines Vaters mit seinem Sohn – Begrenzung auf monatlichen Briefkontakt

Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen jedoch dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. Dabei kommt dem erklärten Willen des Kindes mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zu.

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Verletzung eines Reisenden durch defekte Liege im Hotel

Die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, unter die auch Verkehrssicherungspflichten fallen, kann ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein. Hiernach liegt ein Reisemangel vor, wenn von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht.

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Mehr Transparenz bei der Kreditvergabe

Bei der Entscheidung, ob eine Bank einen Kredit bewilligt oder nicht, spielt der sog. „Scorewert“ des Antragstellers eine große Rolle. Kreditinstitute errechnen, wie zahlungsfähig ihre Kunden sind. Es stellt sich jedoch die Frage, auf welche Angaben sich die Banken dabei stützen.

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