Nach neuer Verwaltungsmeinung ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Ausgenommen sind BHKW, die als Betriebsvorrichtung gelten. Bereits im letzten Jahr hatte dieVerwaltung eine Übergangsregel geschaffen, die nun für in 2013 oder 2014 gebildete Investitionsabzugsbeträge (IAB) erweitert wurde.
Aktuelle Informationen
Blockheizkraftwerke: Erweiterte Übergangsregel für Zwecke des Investitionsabzugsbetrags
Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht
Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt.
Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig
- bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
- bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für
Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten.
Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1.1.2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen
- für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
- für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 %
der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Kassenführung: Frist für alte Registrierkassen läuft Ende 2016 ab
Eine ordnungsgemäße Buchführung setzt auch eine ordnungsgemäße Kassenführung voraus. Derzeit ist es unter bestimmten Voraussetzungen noch unproblematisch, EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit einzusetzen. Aber nicht mehr lange: Denn diese Kassen dürfen nur noch bis Ende 2016 eingesetzt werden.
Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus – Sachmangel
Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtung noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, namentlich darauf, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.
Ein Sachmangel liegt aber im allgemeinen vor, wenn bedingt durch die Feuchtigkeit des Kellers ein muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch durch die übrigen Bereiche des Hauses zieht, der von Besuchern beim Öffnen der Tür sofort wahrgenommen wird.
Mietwohnungsneubau soll steuerlich gefördert werden
Der Mietwohnungsneubau soll steuerlich gefördert werden. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf, der Sonderabschreibungen für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in festgelegten Fördergebieten vorsieht. Hintergrund ist, dass in Ballungsgebieten oft bezahlbare Wohnungen fehlen.
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