Aktuelle Informationen


Kindergeld für volljährige Kinder: Finanzverwaltung äußert sich zum Abschluss einer Berufsausbildung

Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums erhalten Eltern für volljährige Kinder nur noch dann Kindergeld, wenn die Kinder nicht voll erwerbstätig sind. Der Frage, wann eine Erstausbildung abgeschlossen ist, kommt demnach entscheidende Bedeutung zu. Dazu gab es zuletzt zahlreiche interessante Gerichtsentscheidungen. Inwiefern die Verwaltung diese Urteile anwendet, lässt sich einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnehmen.

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Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch für Pflegekosten eines Elternteils

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der bürgende Sohn an den Kosten hängen.

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für Fälle anerkannt, in denen ein Elternteil allein für den Unterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl auch der andere Elternteil dem Kind unterhaltspflichtig war. Dieser Ausgleichsanspruch beruht auf der Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber ihrem Kind.



Ist die Höhe des Kinderfreibetrags verfassungswidrig?

In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht Niedersachsen die Auffassung vertreten, dass die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind. Es ist zu erwarten, dass sich nun der Bundesfinanzhof mit dieser Thematik befassen muss.

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Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 9.4.2020 entschiedenen Fall konnten Kunden eines Mobilfunkanbieters einer Preiserhöhung des Anbieters widersprechen, wenn die Erhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Die OLG-Richter erklärten diese Klausel für unwirksam.

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter 5 % – ein Widerspruchsrecht.



Zum Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Werden bei einer Betriebsveranstaltung auch Geschäftsfreunde bewirtet, greift für diese Kosten eine Abzugsbeschränkung, nach der nur 70 % der Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Das hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein klargestellt.

Außerhalb einer Betriebsveranstaltung gilt Folgendes: Nehmen Arbeitnehmer an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern teil, gilt die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % auch für ihren Anteil an der Bewirtung.

Quelle | FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 26.11.2015, Nr. 2015/16, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 146004

 



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