Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet.
Aktuelle Informationen
Es bleibt dabei: Keine Aufdeckung stiller Reserven bei gleitender Generationennachfolge
Verbot von Kurzzeitvermietungen
Für viele europäische Städte werden über Onlineplattformen wie z. B. Airbnb private Wohnungen für Kurzzeitvermietungen angeboten. Für Wohnungseigentümer ist die Vermietung für einen Kurzaufenthalt i. d. R. lukrativer als eine langfristige Vermietung.
Darauf haben einige Städte reagiert und sog. Zweckentfremdungsverbote erlassen. Bei einem Verstoß gegen ein solches Verbot kann ein Bußgeld fällig werden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs hatten am 22.9.2020 zu entscheiden, ob eine solche Regelung durch das Unionsrecht gedeckt ist.
Dabei kamen sie zu dem Entschluss, dass eine nationale Regelung, die eine regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an Personen, die sich nur vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, von einer Genehmigung abhängig macht, mit dem Unionsrecht in Einklang steht. Die Bekämpfung des Mangels an Wohnungen, die längerfristig vermietet werden, stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der eine solche Regelung rechtfertigt.
Keine Besteuerung der Privatnutzung bei einem VW-Transporter T4
Unternehmer müssen für einen VW-Transporter T4 keine Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Sachverhalt
In dem Streitfall nutzte ein Handwerker einen zweisitzigen VW-Transporter T4. Die Fahrgastzelle war durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche abgetrennt, auf der die Werkzeuge untergebracht waren.
Der Bundesfinanzhof lehnte eine Versteuerung der Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel ab, da das Fahrzeug der privaten Nutzung typischerweise nicht dient.
Die Versteuerung einer Privatnutzung erfolgt nicht bei Kraftfahrzeugen, die wegen ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Das betrifft Lkw und Zugmaschinen, wobei allerdings nicht die Klassifizierung des Kfz-Steuerrechts und des Straßenverkehrsrechts maßgebend ist.
Quelle | BFH-Urteil vom 17.2.2016, Az. X R 32/11, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 186746; BFH-Urteil vom 13.2.2003, Az. X R 23/01
Falsche Angaben beim Versicherungsvertrag
Beantwortet ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten.
Diesem Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vater hatte im Jahr 2011 für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular hatte der Vater mit „nein“ beantwortet, obwohl die Tochter damals bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie, unter anderem wegen Entwicklungs- und Essstörungen, teilnahm. Als der Vater die Versicherung im Juli 2016 in Anspruch nehmen wollte, weil seine Tochter wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage war, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen, lehnte die Versicherung dies ab und trat vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepfl icht zurück.
Das OLG gab der Versicherung recht und führte u. a. aus, dass sich der Vater nicht darauf zurückziehen konnte, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt waren, denn im Wortlaut des Formulars wurde eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt.
Disagio: Sofortabzug bei Marktüblichkeit
Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.
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