Zwangsvollstreckung


Wir übernehmen für Sie kompetent, praxisnah und zielorientiert das Forderungsmanagement sowie die Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren. Haben Sie bereits einen Titel, leiten wir für Sie sowohl die Mobiliarzwangsvollstreckung als auch die Immobiliarzwangsvollstreckung ein sowie die Forderungspfändung oderKontopfändung. Wir führen für Sie die Verfahren bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners durch und beantragen gegebenenfalls Haftbefehle.

Werden Sie unberechtigt im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen, vertreten wir auch den Schuldner zur Abwehr der oben beschriebenen Maßnahmen.

Zahlt ein Schuldner nicht? Wurde die Zahlungsfrist überschritten? Das Ausdehnen und Überschreiten von Zahlungsfristen ist allgemein Usus geworden und führt sowohl bei Firmen als auch bei Privatpersonen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Aus diesem Grunde ist es angezeigt, bereits bei einer geringfügigen Überschreitung des Zahlungsziels unmittelbar zu agieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Chance um so größer ist, je zeitnaher die Forderung beigetrieben wird. Wir betreuen Sie umfassend bei der Beitreibung von Forderungen sowie bei dem gesamten Inkassomanagement und verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderung. Auch die gerichtliche Beitreibung der Forderung wird zeitnah, zielorientiert und Erfolg versprechend für Sie übernommen.


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