Wettbewerbsrecht
Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Thema Wettbewerbsrecht.
Was ist Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht umfasst in Deutschland das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch Kartellrecht genannt, und das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt. Das Wettbewerbsrecht verfolgt das Ziel des freien Wettbewerbs. Unlauterer Wettbewerb soll bekämpft und die Bildung von Kartellen verhindert werden.
Als unlauterer Wettbewerb wird ein regelwidriges und gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten von Unternehmen im Geschäftsverkehr verstanden, das im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs darstellt und zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen führt. Die Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs sind in den §§ 4 bis 7 UWG beschrieben.
Dazu gehören unter anderem:
- Bestechung
- Besonders aggressive Verkaufsmethoden
- Irreführung
- Titelberühmung
- Verleitung zur Vertragsverletzung
- Nachahmung
- Verunglimpfung
- Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Verwertung fremder Leistungen als eigene und
- Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bilden die gesetzliche Grundlage des Wettbewerbsrechts. Das GWB bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Mit seinen Bestimmungen soll das GWB Unternehmenszusammenschlüsse kontrollieren und den Missbrauch von Marktmacht bekämpfen. Das UWG soll hingegen die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs sicherstellen.
Abmahnungen, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
Im geschäftlichen Alltag spielen häufig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen sowie Unterlassungsklagen eine große Rolle. Haben Sie beispielsweise eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, direkt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wir überprüfen für Sie, ob Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben und treten in Kontakt mit der Gegenseite, um weiteren Schaden abzuwenden. Sehen Sie sich hingegen durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt, so übernehmen unsere Rechtsanwälte für Sie die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei deren Durchsetzung.