Insolvenzberatung
Unsere Insolvenzspezialisten und Fachanwälte für Insolvenzrecht haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Sanierung und Insolvenz.
Sie stehen Ihnen bereits im Vorfeld einer Insolvenz und im Krisenfall beratend zur Seite und beraten Sie zu Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer/Vorstand). Sie helfen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Insolvenzantrages und beantworten gerne Ihre Fragen zu Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppung.
Auch bei steuerlichen oder strafrechtlichen Problemen, die häufig mit einem Insolvenzverfahren einhergehen, können sie tätig werden, etwa bei Fragen der Durchgriffshaftung von Vertretungsorganen sowie Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Konkursdelikten etc.
Bei rechtzeitiger Beauftragung ist immer auch die Vermeidung einer Insolvenz oder der Erhalt des Unternehmens ein Beratungsschwerpunkt. Wir haben daher auch Erfahrungen bei der Sanierung von Unternehmen, analysieren Unternehmen auf Rentabilität und Fortführungsmöglichkeiten und erstellen Sanierungskonzepten. Hierbei können wir auch auf die Expertise der angeschlossenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen und diese bei Bedarf hinzuziehen.
Für Verbraucher sind wir im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenberatung sowie der Stellung des Insolvenzantrages tätig.