Insolvenzanfechtung
Es ist zu beobachten, dass Insolvenzverwalter vermehrt Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung geltend machen. Hierbei fordern sie von Gläubigern Gelder zurück, die diese zuvor vom späteren Insolvenzschuldner erhalten haben. Da die gleichen Gläubiger meist auch Forderungsausfälle wegen der Insolvenz zu beklagen haben, ist die Insolvenzanfechtung doppelt bitter.
Wegen der zurückgehenden Zahl der Insolvenzverfahren ist vermehrt festzustellen, dass Insolvenzverwalter auch unberechtigt Zahlungen oder Rechtshandlungen anfechten, um die Insolvenzmasse zu mehren. Hierbei bedienen sie sich teilweise sogenannter Anfechtungskanzleien, die sich auf dieses Vorgehen spezialisiert haben und häufig planmäßig alles anfechten, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Da unsere Spezialisten auch als Insolvenzverwalter tätig sind, kennen sie sich bestens mit den komplexen Problemstellungen der Insolvenzanfechtung aus. Gerade für Gläubiger ist es wichtig, einen anwaltlichen Vertreter zu finden, der dem anfechtenden Insolvenzverwalter und dieser sehr speziellen Rechtsmaterie fachlich gewachsen ist.
Wir übernehmen daher gerne die rechtliche Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.