Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ein Begriff, der in der juristischen Literatur keine klare Grenzsetzung aufweist. Es umfasst insbesondere das gesamte Grundstückskaufvertragsrecht sowie die Bildung von Wohnungseigentum. Auf unsere diesbezüglichen Ausführungen dürfen wir an dieser Stelle verweisen.
Zum Immobilienrecht gehören zudem öffentlich-rechtliche Genehmigungen für die Nutzung einer Immobilie. Unsere weiteren Beratungsschwerpunkte liegen auf Immobilienprojekten und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung Ihrer Immobilie zu erreichen. Im Immobilienrecht vertreten wir ferner Vermieter und beraten diese bei der Vertretung gegenüber ihren Mietern (Kündigungen, energetische Sanierungen und Mieterhöhungsverlangen).